Erbrechtsanwalt Mag. Michael Sommer

Rechtsanwalt MMag. Michael Sommer betreut seit mehr als 20 Jahren Erben und Pflichtteilsberechtigte. Ebenso wie Testamentserrichter und Vermächtnisnehmer. Die Klienten schätzen die individuelle, persönliche und diskrete Betreuung von MMag. Michael Sommer. Erfahrung und strategische auf den Einzelfall ausgerichtete Konsequenz bewähren sich für die Mandantenzufriedenheit.
Individueller Erbrechtsfall
A verstirbt und hinterlässt seine Kinder K1 und K2 und seine Gattin G wie auch eine Exgattin EX und einen Sohn aus erster Ehe SE1. A hat ein – gültiges – Testament erreichtet und darin seine Kinder K1 und K2 und seine Gattin G jeweils mit einem Drittel bedacht. Der Sohn aus erster Ehe SE1 konnte zu Recht einen in Geld bestehenden Pflichtteilsanspruch in der Höhe von 1/9 (= ca. 11%) vom gesamten Nettonachlass von den drei Erben K1, K2 und G geltend machen. Die Exgattin EX hatte zu Recht keinen Anspruch mehr.
Erfahrungen im Erbrecht
MMag. Michael Sommer hat als Anwalt langjährige Erfahrung in allen Fragen des Erbrechtes. Insbesondere auch bei Familienunternehmen. Er vertritt und berät regelmäßig u.a. in den Bereichen Nachlassplanung, Testamentserrichtung, erben, Pflichtteil, Begleitung oder Übernahme der Verlassenschaftsabwicklung, schonende außergerichtliche und erforderlichenfalls gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
