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Erbrecht in Österreich

Hier werden zur ersten Orientierung Hinweise zu erbrechtlichen Fragen gegeben. Jeder Fall ist jedoch individuell und bedarf daher einer eigenen Analyse, die wir gerne vornehmen. Eine Erstanfrage können Sie gerne auf dieser Seite kostenfrei stellen.

Beim Erbrecht handelt es sich um  eines der komplexesten Rechtsgebiete in Österreich. Neben vielen gesetzlichen Bestimmungen und sich ändernder Rechtsprechung sind auch die jeweiligen persönlichen Beziehungen und Vergangenheiten eine Basis für vielschichtige Auseinandersetzungen. Nicht immer gelingt es, solches im Vorfeld durch eine Verlassenschaftsplanung hintanzuhalten. Wo es um größere Summen geht, ist auch das allgemeine Bestreben größer, etwas mehr davon zu erhalten.

Wie wird ein Erbe aufgeteilt?

Das hängt davon ab, ob ein gültiges Testament vorhanden ist. Wenn es ein solches gibt, geht es primär nach dem Testament. Dort ist bestimmt, wer der oder die Erben nach dem Wunsch des Erblassers sein sollen. Ebenso, zu welchen Anteilen. Das Gesetz schützt aber Personen, die einen Erbanspruch aus dem Gesetz heraus haben. Das sind etwa Kinder oder die Ehepartnerin. Sollten solche Personen im Testament nicht ausreichend oder überhaupt nicht bedacht worden sein, haben diese einen Pflichtteilsanspruch, der im allgemeinen in Geld besteht. Unabhängig davon gibt es die Möglichkeit, ein Erbteilungsübereinkommen zu machen, wenn die Erben das Erbe anders oder einfacher aufteilen wollen.

Wie lautet die Erbfolge in Österreich?

Das hängt vom Anlassfall ab. Wenn ein überlebender Ehepartner und Kinder vorhanden sind, dann sind die gesetzlichen Erben die Ehegattin zu 1/3 und die Kinder zu 2/3. Bei einer Ehegattin und 3 Kindern sohin 2/9 pro Kind. Eine andere Verteilung ist nur im Wege eines Testamentes möglich, wobei die Pflichtteilsansprüche von den gesetzlichen Erben zu bedenken sind. Achtung: Lebensgefährten haben kein allgemeines gesetzliches Erbracht, sondern nur in seltenen Ausnahmefällen.

Wer kann ein Erbe antreten, wenn kein Testament vorhanden ist?

Das wären dann die gesetzlichen Erben, zum Beispiel die Kinder und der überlebende Ehegatte. Wenn keine Kinder vorhanden sind und auch kein überlebender Ehegatte mehr, dann die Eltern des Verstorbenen. Wenn diese nicht mehr leben, dann deren Nachkommen, also Bruder, Schwester der verstorbenen Person. Achtung: wenn keine näheren Verwandten mehr am Leben sind, geht das Erbe an den Staat. Daher empfiehlt sich ein Testament, um solches zu verhindern.

Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?

An sich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn also zum Beispiel 2 Kinder vorhanden sind und ein überlebender Ehegatte: dann wäre der gesetzliche Erbteil eines Kindes 1/3 und damit der Pflichtteilsanspruch 1/6. Der Pflichtteilsanspruch wird aber nur wirksam, wenn das Kind nicht Erbe oder Vermächtnisnehmer im Ausmaß von zumindest 1/6 wurde. Wenn man zu dem Kind nie ein Naheverhältnis hatte oder das zwar einmal hatte, dann aber für 20 Jahre keines mehr, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass man den Pflichtteil auf die Hälfte reduziert. Das wäre dann in unserem Beispiel 1/12.

Wie kann man Angehörige vollständig enterben?

Jemanden erfolgreich zu enterben heißt, dass der Enterbte keine Ansprüche mehr hat. Weder auf das Erbe noch auf einen Pflichtteil. Da das eine strenge Sanktion ist, ist eine wirksame Enterbung nur in engen Grenzen möglich. Diese sind vom Gesetz vorgegeben. So etwa wenn ein potentieller Erbe gegen den Erblasser eine gerichtlich strafbare Vorsatztat begangen hat, die mit mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist; oder wer dem Verstorbenen in verwerflicher Weise schweres seelisches Leid zugefügt hat; oder wer seine Pflichten aus dem Eltern-Kind Verhältnis gröblich vernachlässigt hat. Jemanden, der gesetzlicher Erbe wäre, nicht in seinem Testament zu erwähnen, wäre keine wirksame Enterbung. Im Normallfall käme dann dem nicht genannten gesetzlichen Erben der Pflichtteil zu.