in Österreich

Erbrecht Pflichtteil

Der gesetzliche Pflichtteil ist das staatliche Regulativ des freien Vererbens. Man kann in einem Testament jeden als Erben einsetzen, wen man will. Wenn man dabei aber gesetzliche Erben nicht bedenkt, haben diese gesetzliche Pflichtteilsansprüche. Diese bestehen normalerweise in Geld. Sie sind im Allgemeinen gegen den Erben geltend zu machen.

Wie kann man Angehörige vollständig enterben?

Jemanden erfolgreich zu enterben heißt, dass der Enterbte keine Ansprüche mehr hat. Weder auf das Erbe noch auf einen Pflichtteil. Da das eine strenge Sanktion ist, ist eine wirksame Enterbung nur in engen Grenzen möglich. Diese sind vom Gesetz vorgegeben. So etwa wenn ein potentieller Erbe gegen den Erblasser eine gerichtlich strafbare Vorsatztat begangen hat, die mit mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist; oder wer dem Verstorbenen in verwerflicher Weise schweres seelisches Leid zugefügt hat; oder wer seine Pflichten aus dem Eltern-Kind Verhältnis gröblich vernachlässigt hat. Jemanden, der gesetzlicher Erbe wäre, nicht in seinem Testament zu erwähnen, wäre keine wirksame Enterbung. Im Normallfall käme dann dem nicht genannten gesetzlichen Erben der Pflichtteil zu.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei vorhandenem Testament in Österreich?

An sich ist der Pflichtteilsanspruch die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches. Würde zum Beispiel ein Verstorbener ein Haus mit dem Wert von € 600.000.- und Aktien und Geld in Höhe von € 200.000.- hinterlassen und keine Schulden, gesamt daher einen Nettonachlass von € 800.000.- und nur 2 Kinder vorhanden sein und ein Kind als Erbe eingesetzt worden sein, so hat das andere Kind einen Pflichtteilsanspruch. Der ist die Hälfte des gesetzlichen Anspruches von hier ½, sohin hier ¼ und damit € 200.000.-. Es besteht also kein anteiliger Anspruch auf das Haus an sich. Das  wird nur wertmäßig abgegolten.

Wie wird der Wert eines Hauses im Erbfall ermittelt?

Im Verlassenschaftsverfahren wird der Wert nur ermittelt, wenn ein Inventar errichtet wird. Ein Inventar kann jeder Erbe oder jeder Pflichtteilsberechtigte beantragen. Achtung: dabei wird das Haus jedoch nur mit dem sogenannten 3-fachen Einheitswert aufgenommen, der niemals dem tatsächlichen Wert entspricht, sondern deutlich geringer ist. Möchte man daher, dass der tatsächliche Wert in das Inventar aufgenommen wird, muss man das ausdrücklich beantragen. Zu beachten ist auch, dass dieser Wert aus dem Verlassenschaftsverfahren für einen Gerichtsstreit etwa über die Pflichtteilshöhe nicht bindend ist.

Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?

An sich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn also zum Beispiel 2 Kinder vorhanden sind und ein überlebender Ehegatte: dann wäre der gesetzliche Erbteil eines Kindes 1/ und damit der Pflichtteilsanspruch 1/6. Der Pflichtteilsanspruch wird aber nur wirksam, wenn das Kind nicht Erbe im Ausmaß von zumindest 1/6 wurde. Wenn man zu dem Kind nie ein Naheverhältnis hatte oder das zwar einmal hatte, dann aber für 20 Jahre keines mehr, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass man den Pflichtteil auf die Hälfte reduziert. Das wäre dann in unserem Beispiel 1/12.